Welche Vorteile bietet mir die Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, die der Betreuung in Tageseinrichtungen gesetzlich gleichgestellt ist. Anders als dort können Eltern bei der Kindertagespflege eine Person aussuchen, die ihr Kind betreut, und direkt mit ihr verbindliche Absprachen treffen, wie die Betreuung gestaltet werden soll.
Tagesmütter und -väter können individuelle Bedürfnisse von Kindern und Eltern besonders berücksichtigen. Sie sind häufig in der Lage, eine größere zeitliche Flexibilität als Tageseinrichtungen anzubieten. Besonders für Kinder unter drei Jahren oder Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden müssen, kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson und die kleine, überschaubare Kindergruppe von Vorteil sein.
Welche Formen der Kindertagespflege gibt es?
Kindertagespflege im Haushalt der Eltern:
Hier werden die Kinder im Haushalt der Eltern betreut. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Eine Erlaubnis für diese Tätigkeit ist nicht erforderlich. Die Tagesmutter ist von den Eltern weisungsabhängig, daher besteht zumeist ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgeber. Die Tagesmutter, die im Haushalt der Eltern tätig ist, wird umgangssprachlich als "Kinderfrau" oder "Kinderbetreuer/in" bezeichnet.
Bei einem Verdienst bis zu 450 Euro monatlich muss die Tagesmutter weder Steuern noch Sozialabgaben leisten. Die Eltern zahlen als Arbeitgeber Pauschalabgaben von 12,44 bzw. 14,44 Prozent des Verdienstes (5 % zur gesetzlichen Rentenversicherung, 5 % zur gesetzlichen Krankenversicherung, 1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung, 0,84 Prozent Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz sowie gegebenenfalls 2 Prozent einheitliche Pauschsteuer). Die Tagesmutter muss bei der Bundesknappschaft Bahn See angemeldet werden. Weitere Einzelheiten erfahren sie über die
Knappschaft Bahn See
Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter
Hier wird das Kind im Haushalt der Tagesmutter betreut. Dabei dürfen bis zu fünf Kinder betreut werden. Für diese Art der Betreuung ist eine Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt erforderlich. Dabei wird die Sachkompetenz und Persönlichkeit der Tagesmutter überprüft (es ist auch ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich). Außerdem wird festgestellt, ob der Haushalt der Tagesmutter für die Betreuung von Kindern geeignet ist.
Die Tagesmutter ist in der Regel selbstständig tätig. Für die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status' ist die
Deutsche Rentenversicherung, Kreisverwaltung Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, T: Terminvereinbarung: 0800-100048010, Sprechzeiten Mittwoch 9:00 - 16:00 Uhr zuständig. Bei Unsicherheiten zur Statusfrage können sich dort sowohl Eltern als auch Tagesmütter informieren.
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
Die Betreuung kann - außer im Haushalt der Eltern oder im Haushalt der Tagesmutter - auch in anderen geeigneten Räumen, wie z. B. dem Kindergarten oder einem Unternehmen erfolgen.
Die Tagesmutter ist in der Regel selbstständig tätig. Für die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status' ist die
Deutsche Rentenversicherung Kreisverwaltung Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Terminvereinbarung: 0800-100048010, Sprechzeiten Mittwoch 9:00 – 16:00 Uhr zuständig. Bei Unsicherheiten zur Statusfrage können sich dort sowohl Eltern als auch Tagesmütter informieren.
Wer darf Kindertagespflege anbieten?
Eltern brauchen Sicherheit, dass die von ihnen ausgewählte Tagespflegeperson geeignet ist, ihr Kind zu betreuen. Sie sollten deshalb darauf achten, dass die Tagespflegeperson eine Erlaubnis zur Pflege von Kindern hat. Eine Erlaubnis erhält die Tagespflegeperson, wenn sie sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt. Außerdem soll sie vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege besitzen.
Kinder, die von Tagesmüttern und -vätern (mit Pflegeerlaubnis!!!) betreut werden, sind beim
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, Landesunfallkasse Niedersachsen, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover unfallversichert. Ansprechpartner ist Herr Klinkenberg, T: 0511-8707-113.
Wie wird Kindertagespflege finanziert und wie erhalten Sie einen öffentlichen Zuschuss?
Das Beitragssystem in der Kindertagespflege ist dem Beitragssystem der Kindertagesstätten angeglichen. Das Beitragssystem sieht die gleichen Einkommensstufen in der Kindertagespflege wie auch im Kindergarten oder der Kinderkrippe vor.
Ausführliche Details und nähere Informationen erhalten Sie durch folgende Unterlagen: