Erziehungsgeld
Antragsausgabe und -entgegennahme
Zuständig für die Gewährung von Erziehungsgeld ist
der Landkreis Emsland, Amt für besondere Leistungen,
Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Telefon 05931 / 44-0.
Zuständiger Fachbereich: Finanzen und Liegenschaften
Zuständige Mitarbeiter: