Hilfe in besonderen Lebenslagen
In besonderen Lebenssituationen können gemäß dem XII. Buch Sozialgesetzbuch Leistungen für Personen gewährt werden. Dies sind insbesondere
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
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Hilfe zur Gesundheit
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Altenhilfe
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Blindenhilfe
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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
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Hilfe in sonstigen Lebenslagen
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Bestattungskosten
Zur Beantragung dieser Leistungen sind insbesondere Nachweise über Ihr Einkommen und Vermögen notwendig. Bitte bringen Sie dazu entsprechende Unterlagen mit. Des weiteren benötigen wir Angaben über die Kosten Ihrer Unterkunft, etwaiger Versicherungen etc.
Zuständiger Fachbereich: Ordnung, Arbeit und Soziales
Zuständige Mitarbeiter: