3. Änderung der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften in der Gemeinde Twist
Der Rat der Gemeinde Twist hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 beschlossen, die Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften in der Gemeinde Twist zu ändern.
Ab dem 01.01.2026 werden die Zuschüsse für Jugendwanderungen, -fahrten und -lager analog der Regelung beim Landkreis Emsland für Teilnehmende von 3,50 € auf 5,00 € je Fördertag, sowie für Jugendleiterinnen und Jugendleiter von 5,50 € auf 7,00 € je Fördertag erhöht. Darüber hinaus wurde der Zuschuss für Jugendleiterlehrgänge und Lehrgänge zur allgemeinen Aus- und Fortbildung von Jugendleiter/-innen bei einer Eigenleistung von mindestens 2,60 € pro Fördertag von 8,00 € auf 9,50 € pro Fördertag erhöht. Außerdem wurde der Zuschuss für Teilnehmende an außerschulischen Bildungsmaßnahmen von 4,00 € auf 5,50 € erhöht. Auch bei der Förderung des allgemeinen Gruppenbedarf wurde der Zuschuss von maximal 1.000,00 € auf 1.250,00 € je Antrag erhöht. Hierdurch können Maßnahmen zur gesellschaftspolitischen, musisch-kulturellen und pädagogischen Bildung stärker unterstützt werden.
Auf unserer Homepage der Gemeinde Twist ist die Richtlinie unter Bürgerservice und Politik, Ortsrecht veröffentlicht.
