Beginn der Brut- und Setzzeit in der Gemeinde Twist

Nach der niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnung (NWaldLG) gilt in der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli aufgrund der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in Niedersachsen eine Anleinpflicht für Hunde. Des Weiteren dürfen während der Aufwuchs- und Weidenzeit Aufforstungen und Wiesen nicht betreten werden. Zu den Bereichen, in denen Hunde angeleint werden müssen, zählen auch Wege und Straßen, die an Grünflächen, Weiden und Wäldern entlangführen.

Wir bitten alle Hundehalter, die besondere Anleinpflicht in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zu beachten. Andernfalls kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 € erhoben werden.

Die Regelungen dienen zum Schutz der Rückzugsmöglichkeiten des Wildes oder sonstiger wildlebender Tiere.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen der Fachbereich Ordnung und Soziales,

Herr Joostberends, Telefon: 05936/9330-59 zur Verfügung.