Der Familienpass in seiner bisherigen Form wird eingestellt
Der Rat der Gemeinde Twist hat in seiner Sitzung am 20. März 2025 beschlossen, den Familienpass in seiner bisherigen Form einzustellen.
Nachdem Familienpassinhaber in den Jahren 2017 bis 2024 fast ausschließlich die Vergünstigungen für die Angebote des Ferienpasses in Anspruch genommen haben und nur in 3 Einzelfällen andere Vergünstigungen beantragt wurden, hat der Gemeinderat entschieden, den Familienpass in seiner bisherigen Form einzustellen und die Vergünstigungen für berechtigte Familien und Haushalte in die Gebührenordnung der Ferienpasses zu übernehmen.
Damit können Familien (Haushalte), in denen mindestens 3 Kinder, Stiefkinder oder Pflegekinder unter 18 Jahren gemeldet sind, die mit jeweils mindestens 1 (Pflege-)Elternteil zusammenleben, Alleinerziehende, Bezieher von Bürgergeld oder Grundsicherung, Familien mit einem schwerbehinderten Kind (mind. 50 %) bzw. einem schwerbehinderten Elternteil (mind. 80 %) berechtigt, die Angebote des Ferienpasses zum halben Preis in Anspruch zu nehmen.
Die zusätzliche Beantragung des Familienpasses im Bürgerbüro der Gemeinde Twist entfällt. Die Abwicklung und der Nachweis für die Berechtigung erfolgen zukünftig über das Online-Buchungssystem für die Ferienpassveranstaltungen.