Serviceportal Niedersachsen
Gremien-Infoportal
Bürger-Infoportal
Geodatenportal "TwiGS"
Gemeinde Twist - Aktuelles

Grabschmuck auf Rasengräbern

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 16 der Friedhofsatzung der Gemeinde Twist die Gestaltungsmöglichkeiten für Gräber in Rasengrabfeldern eingeschränkt sind.
Das Abstellen von kleinem Grabschmuck ist nur in der Zeit vom 30.10. bis zum 01.04. eines jeden Jahres auf Rasenflächen zulässig.

Die Einschränkung ist erforderlich, damit im Frühjahr und in der Sommerzeit die Rasenpflege durch die Mitarbeiter des Bauhofes ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Alle Nutzungsberechtigten von Rasengräbern werden daher gebeten, falls noch nicht geschehen, den Grabschmuck unverzüglich von den Gräbern und den angrenzenden Anlagen abzuräumen. Weitere Auskünfte erteilt Frau Lensing, Tel.: 05936/9330-58.