Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger zur Saatkrähen-Vergrämung in der Gemeinde Twist

Ab Montag, den 09.03.2026, werden in der Gemeinde Twist zwei sogenannte BirdAlert-Geräte (akustische Vergrämungsgeräte) zur Vergrämung von Saatkrähen installiert. Die Geräte bleiben bis zum 31.03.2026 im Einsatz.

Für den restlichen Monat März werden die beiden Geräte im Wechsel in folgenden Ortsteilen aufgestellt bzw. umgesetzt:

  • Twist-Siedlung: An der Wieke, Ansgarstraße, Georg-Klasmann-Straße

  • Twist-Bült: Auf dem Bült, Marienstraße, Kirchstraße, Am Marktplatz

Funktionsweise der Geräte

BirdAlert arbeitet mit integrierten Mikrofonen, die anfliegende Krähen erkennen. Sobald eine Krähe erfasst wird, spielt das System artspezifische Warn- und Angstlaute ab. Die Tiere nehmen diese Signale als Gefahr wahr und verlassen den Bereich.

Das System wird ausschließlich bei tatsächlichem Bedarf aktiv. Dadurch wird eine dauerhafte Lärmbelastung vermieden. Zudem sorgt die gezielte, artenspezifische Ansprache dafür, dass kein Gewöhnungseffekt entsteht.


Weitere Maßnahmen

Zusätzlich ist die Entnahme von Nestern geplant. Diese ist für die Kalenderwochen 12 und 14 vorgesehen und erfolgt vor Beginn der Brut- und Setzzeit.

Die Saatkrähe ist eine geschützte Vogelart, die in Kolonien brütet und bevorzugt hohe Bäume in Siedlungsnähe nutzt. In der Gemeinde Twist haben sich die Bestände in den vergangenen Jahren stark entwickelt. Aufgrund von Lärmbelästigungen, Verschmutzungen durch Kot sowie möglichen Gefahren durch herabfallende Äste im Bereich von Nistplätzen sind gezielte Vergrämungsmaßnahmen erforderlich geworden.

Eine entsprechende Genehmigung wurde der Gemeinde Twist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Umwelt, erteilt.


Warum wird vergrämt?

Die Saatkrähen sind ökologisch wertvoll. Dennoch entstehen in Wohngebieten teilweise erhebliche Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner. Ziel der Vergrämung ist es ausdrücklich nicht, die Tiere zu schädigen, sondern sie aus Wohngebieten – insbesondere aus sensiblen innerörtlichen Bereichen wie Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen und Spielplätzen – in geeignetere Lebensräume umzulenken.


Wie erfolgt die Vergrämung?

Die Maßnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Zum Einsatz kommen unter anderem:

  • Akustische Signale (z. B. Angst- und Warnlaute)

  • Rückschnitt geeigneter Bäume außerhalb der Brut- und Setzzeit

  • Entnahme von Nestern außerhalb der Brut- und Setzzeit

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Tiere verletzt oder getötet werden. Die Vergrämung ist zeitlich begrenzt und wird möglichst störungsarm durchgeführt.


Was bedeutet das für Sie?

Während der Maßnahmen kann es kurzfristig zu Lärmentwicklungen kommen. Wir bitten hierfür um Verständnis. Die eingesetzten Mittel sind geprüft und stellen keine Gefahr für Menschen, Haustiere oder die Umwelt dar.


Gemeinsames Ziel

Unser Anliegen ist es, ein ausgewogenes Miteinander zwischen Mensch und Natur zu gewährleisten. Durch gezielte und fachgerechte Maßnahmen soll die Belastung in Wohngebieten reduziert und gleichzeitig der Schutz der Tiere sichergestellt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Ordnung und Soziales unter der Telefonnummer 05936 / 9330-59 gerne zur Verfügung.