Laub gehört nicht in die Gosse
Mit dem Herbst fallen nicht nur die Temperaturen, sondern auch wieder große Mengen Laub von den Bäumen. Viele Anwohnerinnen und Anwohner sind fleißig beim Fegen und Reinigen der Gehwege – doch leider landet das Laub dabei immer wieder in der Straßengosse oder auf der Fahrbahn.
Was auf den ersten Blick harmlos aussieht, ist tatsächlich nicht erlaubt. Nach der Straßenreinigungssatzung ist es verboten Laub, Papier, sonstiger Unrat und Unkraut sowie Schnee und Eis in den Straßenkörper oder in die Entwässerungsrinnen zu kehren.
Laub in der Gosse oder in den Straßeneinläufen kann die Gullys verstopfen und so verhindern, dass Regenwasser richtig abfließt. Besonders bei Starkregen führt das schnell zu Überflutungen, Rutschgefahr und sogar zu Schäden an der Fahrbahn. Zudem kann das verrottende Laub unangenehme Gerüche verursachen und Ungeziefer anziehen.
Das anfallende Laub sollte deshalb auf den Wertstoffhöfen oderüber kommunale Sammelstellen entsorgt werden. Es besteht die Möglichkeit, in Absprache mit dem Bauhof der Gemeinde Twist, im Herbst temporär entsprechende Laubcontainer in Wohngebieten aufzustellen, die von den Anwohnern genutzt werden können.
Bei Zukehrung in die Gossen oder auf die Fahrbahn ist das Straßenreinigungsunternehmen berechtigt, die maschinelle Reinigung auszusetzen.
Für Fragen zur richtigen Entsorgung oder zur Straßenreinigung steht das Ordnungsamt, Tel.: 05936/9330-59 gerne zur Verfügung.
