Hunde zur Steuer anmelden
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Hundehalter im Gemeindegebiet der Hundesteuerpflicht unterliegen.
Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Twist gilt als Halter, wer einen oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, seinem Betrieb, einem Verein oder ähnliches aufgenommen hat.
Eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Diese sind in den §§ 5 und 6 der Satzung geregelt.
Die Hundesteuersatzung steht zum Download auf der Homepage der Gemeinde Twist im Bereich Bürgerservice und Politik bereit. Ebenso finden Sie dort ein Merkblatt zur Hundehaltung sowie ein Anmeldeformular.
Weitere Informationen finden Sie hier
In den vergangenen Wochen wurde die Liegewiese hinter dem Hallenbad Twist vermehrt von Hundehaltern mit ihren Hunden aufgesucht. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten der Liegewiese mit Hunden verboten ist! Die gleiche Regelung gilt für die öffentlichen Spielplätze, Bolzplätze und Schulhöfe innerhalb der Gemeinde Twist!