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Gemeinde Twist - Aktuelles

Reinigung von Geh- und Radwegen sowie Straßenseitenraum

Zum 01.01.2022 wurde die maschinelle Straßen- und Gossenreinigung in allen ausgebauten Straßen mit Rinnen oder Gossen eingeführt. Hiermit entfällt für die Anwohner die Reinigungspflicht der Fahrbahnen und Gossen.

Nach der bestehenden Straßenreinigungssatzung ist allerdings die Reinigung der Geh- und Radwege sowie der Nebenanlagen von Straßen (z.B. der Straßenseitenraum) weiterhin gemäß der Straßenreinigungsverordnung von den Anwohnern zu erledigen. Der Umfang der Reini-gungspflicht ist in §§ 2 und 3 der Straßenreinigungsverordnung geregelt (siehe unter https://www.twist-emsland.de/buergerservice-und-politik/ortsrecht/verordnungen/verordnungen.html) .

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Bauhof in der Vergangenheit ver-schiedene Grünflächen und Wege gepflegt hat, die der Reinigungspflicht der Anwohner obliegen (z.B. Grünflächen im Straßenseitenraum oder an fußläufigen Verbindungen).

Damit der Bauhof seinen kommunalen Aufgaben nachkommen kann, und alle Anwohner zu reinigender Straßen, Rad- und Gehwege in gleicher Weise zur Reinigungspflicht herangezogen werden, wird der Bauhof Pflegearbeiten, die im Rahmen der Straßenreinigungssatzung den Anwohnern übertragen wurden, ab sofort nicht mehr durchführen.