Straßenreinigung
Ab dem 01.01.2025 wird das Unternehmen B. Abeln & Sohn die Straßenreinigung in der Gemeinde Twist durchführen. Für alle nicht mit einer Rinne oder Gosse ausgebauten Straßen, sowie alle Geh- und Radwegflächen bleibt wie bisher die Reinigungspflicht den Anliegern übertragen. Der Winterdienst ist grundsätzlich von den Anliegern zu übernehmen.
Die betroffenen Straßen und Straßenabschnitte können dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung entnommen werden. Die Rechtsnormen und das Straßenverzeichnis sind auf der Homepage der Gemeinde Twist unter der Rubrik „Ortsrecht“ einsehbar.
In der Sitzung vom 21.11.2024 hat der Gemeinderat die 1. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung beschlossen.