Straßenreinigung in der Gemeinde Twist

Gemäß §§ 3 und 5 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Twist (Straßenreinigungssatzung) geht die Reinigungspflicht der Fuß- und Radwege auf die Anlieger über. Dies gilt auch in den Bereichen, in denen die maschinelle Straßen- und Gossenreinigung durchgeführt wird, sowie für Verbindungswege und fußläufige Verbindungen in den Wohngebieten.

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, Unrat und Wildkräutern sowie die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege, gemeinsame Rad- und Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährliche Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr. In den Bereichen, in denen die Fahrbahn aus Rasengittersteinen besteht, umfasst die Reinigungspflicht auch den Rasenschnitt und die Pflege dieser Steine.

Schmutz, Laub, Papier, Unrat und Wildkräuter sowie Schnee und Eis dürfen dabei nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation gekehrt werden.

Einzelheiten können den Satzungs- und Verordnungstexten unter www.twist-emsland.de unter der Rubrik „Ortsrecht“ entnommen werden.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, ihrer Straßenreinigungspflicht in der geforderten Weise nachzukommen.

Auskünfte erteilt der Fachbereich Ordnung und Soziales, Tel.: 05936/9330-59.