Serviceportal Niedersachsen
Gremien-Infoportal
Bürger-Infoportal
Geodatenportal "TwiGS"
Gemeinde Twist - Aktuelles

Straßenreinigungsgebühren

In den Sitzungen am 15.07. und 07.10.2021 hat der Gemeinderat Neufassungen der Straßenreinigungssatzung und -verordnung sowie eine Straßenreinigungsgebührensatzung beschlossen.

Hintergrund ist die Einführung einer maschinellen Straßen- und Gossenreinigung ab 01.01.2022 in allen ausgebauten Straßen, die über eine Gosse oder Rinne am Straßenrand verfügen.

Die betroffenen Straßen und Straßenabschnitte können dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung entnommen werden. Die neu gefassten Rechtsnormen und das Straßenverzeichnis sind in der Rubrik „Ortsrecht“ zu finden.

Ab dem 01.01.2022 wird wöchentlich ein Kehrfahrzeug die o.g. Gossen, Rinnen und Fahrbahnen reinigen. Für alle nicht mit einer Rinne oder Gosse ausgebauten Straßen, sowie alle Geh- und Radwegflächen bleibt wie bisher die Reinigungspflicht den Anliegern übertragen. Der Winterdienst ist grundsätzlich von den Anliegern zu übernehmen.

Für die maschinelle Straßenreinigung wird eine jährliche Gebühr erhoben. Gebührenmaßstab ist die Quadratwurzel aus der amtlichen Fläche der Grundstücke, die an die zu reinigenden Straßen anliegen. Bei diesem Gebührenmaßstab haben Zufälligkeiten, die sich aus der Form der Grundstücke, ihrer Ausrichtung oder Lage zur Straße ergeben, keinen Einfluss auf die Gebüh-renhöhe und gewährleisten so die von der Rechtsprechung geforderte Einhaltung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes.

Neben den Eigentümern von Grundstücken, deren Grundstücke unmittelbar an den zu reinigenden Straßen anliegen, werden auch Eigentümer von sogenannten Hinterliegergrundstücken gebührenpflichtig. Dabei handelt es sich um Grundstücke, die zwar durch die zu reinigende Straße erschlossen werden, aber nicht direkt, nur punktuell oder nur in geringer Breite an den Straßen anliegen. Grundstücke, die an mehrere zu reinigende Straßen anliegen, werden an allen Straßen zur Berechnung herangezogen.

Maßgeblich für die Gebühr ist das Buchgrundstück, das aus mehreren Flurstücken bestehen kann. In diesen Fällen werden die Flächen addiert und erst danach wird die Quadratwurzel gezogen. Bei Mehrfachanliegern (Eckgrundstücke) wird das Ergebnis entsprechend der Anzahl der gereinigten, angrenzenden Straßen multipliziert.

Je Quadratwurzelmeter aus den jeweiligen Grundstücksfläche wird jährlich eine Gebühr in Höhe von 0,72 € fällig (Beispiel: Grundstücksgröße 900 m²; Wurzel aus 900 ist 30; 30 Quadratwurzelmeter x 0,72 € = 21,60 €/Jahr). Die Gebühr wird vierteljährlich mit den anderen Grundbesitzabgaben erhoben. Alle betroffenen Grundstückseigentümer erhalten zu Beginn des neuen Jahres einen neuen Abgabenbescheid.

Bis zum 01.01.2022 sind nach wie vor alle Anlieger straßenreinigungspflichtig. Damit die maschinelle Reinigung im neuen Jahr sofort den erwarteten gereinigten Zustand aller Gossen erfüllt, ist eine regelmäßige Säuberung bis zum Einsatz der Kehrmaschinen verpflichtend. Entsprechende Kontrollen sind bis zum Jahresende vorgesehen.

Für Fragen rund um die Straßenreinigung stehen die Mitarbeiter des Fachbereiches Ordnung und Soziales, Tel.: 05936/9330-59, bzw. des Fachbereiches Finanzen, Tel.: 05936/9330-26, zur Verfügung.