Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinderates Twist im Umlaufverfahren
Leider musste die für Donnerstag, 17.12.20 geplante Sitzung des Gemeinderates aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens abgesagt werden.
Der Gemeinderat hat sich gem. § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NkomVG auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamtin mit der erforderlichen Mehrheit für ein Umlaufverfahren zur Beschlussfassung ausgesprochen.
Die erforderlichen Beschlüsse sind vom Gemeinderat im Umlaufverfahren gefasst worden und müssen gem. § 182 Abs. 2 Satz 2 NkomVG unverzüglich veröffentlicht werden.
In der folgenden Aufstellung finden Sie die öffentlichen Tagesordnungspunkte mit den gefassten Beschlüssen:
Aufstellung der gefassten Beschlüsse des Gemeinderates im Umlaufverfahren.