Verordnung über Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen
Zum Schutz von freilaufenden Katzen und unkontrollierter Vermehrung der Katzenpopulation hat der Gemeinderat mit Wirkung vom 01.01.2022 eine Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen beschlossen.
Nachdem in den letzten Jahren vermehrt Probleme durch unkontrollierte Vermehrung freilaufender Katzen, und damit verbunden die Zunahme von Infektionskrankheiten, Beschwerden über Verschmutzungen durch die Tiere und deren Hinterlassenschaften sowie ein Anstieg gemeldeter Fund- und herrenloser Tiere festgestellt wurden, hat der Rat von der Verordnungsermächtigung aufgrund des Tierschutzgesetzes Gebrauch gemacht.
Durch die Verordnung werden die Halter von Katzen, denen Zugang ins Freie gewährt wird, verpflichtet, ihre Tiere von einem Tierarzt/einer Tierärztin kastrieren zu lassen. Ausgenommen sind Hauskatzen, die zu Zuchtzwecken gehalten werden.
Darüber hinaus müssen die Katzen mittels eines Microchips oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in einer Haustier-Registrierungsdatenbank (z.B. Tasso oder FINDEFIX) registriert werden, damit der Tierhalter jederzeit ermittelt werden kann.
Als Tierhalter im Sinne der Verordnung gelten auch Personen, die freilebenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellen.
Die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gilt für alle Katzen nach Vollendung des 5. Lebensmonats.
Für Fragen rund um die Katzenverordnung stehen die Mitarbeiter des Fachbereiches Ordnung und Soziales, Tel.: 05936/9330-59, zur Verfügung.