Leistungsbeschreibung
Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.
Teaser
Sie dürfen nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis besitzen.
Zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:
bei Online-Antrag: 40 €
bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €
Bearbeitungsdauer
Zwei bis acht Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Genauere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Was erledige ich wo?
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