Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Die Hotline der Mutterschaftsgeldstelle informiert Sie über:
- Anspruchsvoraussetzungen für Mutterschaftsgeld
- notwendige Unterlagen
- Verfahrensablauf bei Antragstellung
- Sachstand zu laufenden Antragsverfahren
An wen muss ich mich wenden?
Hotline der Mutterschaftsgeldstelle
Tel.: +49 228 619-1888
Erreichbarkeit:
Mo 9:00 bis 12:00 Uhr
Di 9:00 bis 12:00 Uhr
Mi 9:00 bis 12:00 Uhr
Do 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Fr 9:00 bis 12:00 Uhr
Zuständige Stelle
Bundesversicherungsamt
- Mutterschaftsgeldstelle -
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel.: +49 228 619-0
Fax.: +49 228 619-1877
Fachlich freigegeben durch
Bundesversicherungsamt – keine aktuelle fachliche Freigabe
- Sonderrufnummern
- ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Sonderrufnummer für Zugewanderte und an der Zuwanderung Interessierte – Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
- Sonderrufnummern Einrichtung Bürgertelefon - Arbeitgeber Bundeswehr
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