Leistungsbeschreibung
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Aufsichtstätigkeit über die bundesunmittelbaren Kranken-, Pflegekassen, die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger, die Künstlersozialkasse sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn – See und das Mutterschaftsgeld.
Die Telefonzentrale des BVA informiert Sie über diese Zuständigkeiten und nimmt Weiterleitungen in die Fachbereiche vor.
An wen muss ich mich wenden?
Telefonzentrale des Bundesversicherungsamtes
Tel.: +49 228 619-0
Mo 9:00 – 15:00 Uhr
Di 9:00 – 15:00 Uhr
Mi 9:00 – 15:00 Uhr
Do 9:00 – 15:00 Uhr
Fr 9:00 – 14:00 Uhr
Zuständige Stelle
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel.: +49 228 619-0
Fax.: +49 228 619-1870
E-Mail: poststelle@bva.de
Weiterführende Informationen
Das Bundesversicherungsamt ist nicht zuständig für z.B.:
- die Beantragung/Rückzahlung von BAföG
- Rentenkontoklärungen
- personenbezogene Rentenauskünfte (Rentenversicherungsläufe)
- private Versicherungen (z. B. private Unfall-, Lebens- oder Haftpflichtversicherungen)
- Ausstellung von Sozialversicherungsausweisen
Fachlich freigegeben durch
Bundesversicherungsamt - keine aktuelle fachliche Freigabe
- Sonderrufnummern
- ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Sonderrufnummer für Zugewanderte und an der Zuwanderung Interessierte – Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
- Sonderrufnummern Einrichtung Bürgertelefon - Arbeitgeber Bundeswehr
- mehr ... ...
Was erledige ich wo?
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