Was erledige ich wo?

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Bezeichnung:
Sonderrufnummern Einrichtung Hotline zum Mutterschaftsgeld
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Hotline der Mutterschaftsgeldstelle informiert Sie über:

  • Anspruchsvoraussetzungen für Mutterschaftsgeld
  • notwendige Unterlagen
  • Verfahrensablauf bei Antragstellung
  • Sachstand zu laufenden Antragsverfahren

An wen muss ich mich wenden?

Hotline der Mutterschaftsgeldstelle

Tel.: +49 228 619-1888

 

Erreichbarkeit:

Mo 9:00 bis 12:00 Uhr

Di 9:00 bis 12:00 Uhr

Mi 9:00 bis 12:00 Uhr

Do 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Fr 9:00 bis 12:00 Uhr

Zuständige Stelle

Bundesversicherungsamt

- Mutterschaftsgeldstelle -

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

 

Tel.: +49 228 619-0

Fax.: +49 228 619-1877

Fachlich freigegeben durch

Bundesversicherungsamt – keine aktuelle fachliche Freigabe

Siehe auch (LOV, LOVD):