Was erledige ich wo?

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Bezeichnung:
Futtermittelunternehmen - Zulassung nach Art. 10 VO (EG) Nr. 183/2005
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Futtermittelbetriebe nach Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005 benötigen eine Zulassung der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.