Was erledige ich wo?
Auf dieser Seite werden Inhalte eines niedersachsenweiten Systems eingebunden. Manche Browsereinstellungen/Popup-Blocker stellen diese Seiten nicht korrekt dar. Bestätigen Sie in diesem Fall bitte den Sicherheitshinweis Ihres Browsers oder folgen Sie diesem Link, um die Abfrage in einem neuen Fenster zu öffnen.
Bezeichnung:
Herstellung bilanzierter Diäten: Genehmigung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Bilanzierte Diäten dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz unbd Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Sachkunde des Antragstellers
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 12,00 - 2.060
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.