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Bezeichnung:
Kanzleipflicht nach Patentanwaltsordnung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich müssen Patentanwältinnen und Patentanwälte gemäß § 26 Patentanwaltsordnung (PAO) eine Kanzlei im Bundesgebiet einrichten.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium
Siehe auch (LOV, LOVD):