Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die zuständige Stelle mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät.
Die Qualität eines Badegewässers gibt Auskunft inwieweit dieses gesundheitlich unbedenklich ist. Sie wird während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September regelmäßig überwacht.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
29.06.2016