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Bezeichnung:
Kinderzuschlag
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Eltern und Alleinerziehende können einen Kinderzuschlag für ihre unverheirateten unter 25 Jahre alten Kinder bekommen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
04.01.2017
Siehe auch (LOV, LOVD):