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Bezeichnung:
Kinderzuschlag
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eltern und Alleinerziehende können einen Kinderzuschlag für ihre unverheirateten unter 25 Jahre alten Kinder bekommen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

04.01.2017

Siehe auch (LOV, LOVD):