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Bezeichnung:
Kulturerbe
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Kulturerbe wird die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Kulturgüter bezeichnet. Es ist als Zeugnis der menschlichen Schaffens- und Schöpfungskraft von historischer, gesellschaftlicher, künstlerischer, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Bedeutung und wird deshalb geschützt, gepflegt, erhalten und möglichst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Siehe auch (LOV, LOVD):