Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.
Verfahrensablauf
Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.
Zuständige Stelle
Kammer
Voraussetzungen
Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Welche Gebühren fallen an?
Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammern an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Bearbeitungsdauer
Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
- Handwerksrolle
- Ausnahmebewilligung für Personen aus dem EU/EWR-Ausland und der Schweiz zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Eintragung in die Handwerksrolle als Vertriebene oder Vertriebener, Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler
- Eintragung in die Handwerksrolle mit ausländischer Berufsqualifikation auf Grundlage einer Gleichwertigkeitsfeststellung
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