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Bezeichnung:
Unterstützung von jungen Menschen mit (drohender) Behinderung, ihren Müttern, Vätern, Personen- und Erziehungsberechtigten durch Verfahrenslotsinnen oder -lotsen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie werden durch das komplizierte System der Sozialleistungen „gelotst“.

Ab dem 01.01.2024 sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Vorfeld auf die Zusammenführung aller Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter dem „Dach der Jugendhilfe“ die Einrichtung von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen vor. Diese haben einerseits die Aufgabe, die Jugendämter strukturell in ihrer inklusiven Ausrichtung und in Fragen des organisatorischen Verwaltungsumbaus zu beraten und andererseits auch die Aufgabe, anspruchsberechtigte Kinder, Jugendliche, junge Menschen und deren Personensorge- und Erziehungsberechtigte zu informieren, zu beraten und durch Antragsverfahren bei unterschiedlichen Behörden zu begleiten.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Jugendamt.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung