Festsetzung Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung
Der Rat der Gemeinde Twist hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 die Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuer A auf 400 v.H. und Grundsteuer B auf 260 v.H. festgesetzt. Da gegenüber dem Kalenderjahr 2025 keine Änderungen eingetreten sind, wird für das Kalenderjahr 2026 auf die Erteilung schriftlicher Bescheide verzichtet. Die Steuerfestsetzung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz. Diese Bekanntmachung können Sie hier einsehen.