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HomeBürgerservice und PolitikOrtsrechtSatzungen

Satzungen

Die Gemeinden können ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln. Dieses ist im § 10 (1) des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geregelt.

 

Zuständig ist der Gemeinderat. Er erlässt, ändert oder hebt Satzungen auf (§ 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG).

 

Ablösesatzung

Aufwandsentschädigung 

Erschließungsbeiträge

Feuerwehr

Feuerwehrgebühren

Friedhof

Friedhofgebühren 

Gleichstellungsbeauftragte

Hauptsatzung

Hundesteuer

Spielgerätesteuer

Straßenausbaubeitrag

Straßenreinigungssatzung

Straßenreinigungsgebührensatzung

Verwaltungskosten

Satzung der Gemeinde Twist über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Twist-Siedlung“

Übersichtskarte des Geltungsbereiches

Satzung der Gemeinde Twist über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinde-, Schul- und Sportzentrum“, 14. Änderung

Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre

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Kontakt

Gemeinde Twist
Flensbergstraße 7
D-49767 Twist

Postfach 11 61
49763 Twist
info@twist-emsland.de

Tel.: +49 5936 9330-0
Fax: +49 5936 9330-44

 

Nebenstelle, Fachbereich Arbeit und Soziales
Overbergstraße 8
D-49767 Twist

Tel.: +49 5936 9330-50

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag bis Freitag Zurzeit nach Terminvereinbarung
Montag bis Mittwoch Zurzeit nach Terminvereinbarung
Donnerstagnachmittag Zurzeit nach Terminvereinbarung

Postagentur finden Sie hier

 

Bürgerbüro

Montag bis Freitag Zurzeit nach Terminvereinbarung
Donnerstagnachmittag Zurzeit nach Terminvereinbarung
   

 

Nebenstelle, Fachbereich Arbeit und Soziales

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Donnerstagnachmittag Zurzeit nach Terminvereinbarung
Freitag Zurzeit nach Terminvereinbarung
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