Satzungen
Die Gemeinden können ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln. Dieses ist im § 10 (1) des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geregelt.
Zuständig ist der Gemeinderat. Er erlässt, ändert oder hebt Satzungen auf (§ 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG).
Haushaltsplan Gemeinde Twist 2025
Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
Satzung der Gemeinde Twist über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Twist-Siedlung“