Bundestagswahlen 2025
Allgemeine Informationen
Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt und dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Die Gemeinde Twist gehört zusammen mit acht weiteren Gemeinden aus dem Landkreis Emsland zum Wahlkreis 25 Unterems. Die Wahlbenachrichtigungen sind in Produktion und gehen den Wahlberechtigten bis spätestens 02.02.2025 zu.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind nach § 12 BWG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wahlhelfer
Auch von der Gemeinde Twist werden immer wieder Wahlhelfer für alle Wahllokale gesucht. Sollte Interesse an dieser Tätigkeit bestehen, setzen Sie sich mit Wahlamt der Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, 49767 Twist, Tel.: 05936/9330-13 oder wahlen@twist-emsland.de in Verbindung.
Die Freiwilligen benötigen keine besonderen Vorkenntnisse, es kann sich grundsätzlich jeder wahlberechtigte Bürger für das Wahlehrenamt berufen lassen.
Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Briefwahl
Durch die vorgezogene Bundestagswahl verkürzt sich auch der Zeitraum für die Briefwahl. Da die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 verschickt werden, bleiben nur knapp zwei Wochen bis zur Wahl. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt daher, die Unterlagen zeitnah zu beantragen, auszufüllen und zurückzusenden.
Über das Internet können Sie mit unserem Service Wahlscheinantrag-Online die Briefwahlunterlagen beantragen:
https://online.itebo.de/IWS/startini.do?mb=3454054
Alternativ können Sie selbstverständlich die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus der Gemeinde Twist beantragen.
Die persönliche Briefwahl im Rathaus für die Bundestagswahl kann voraussichtlich ab Montag, den 10.02.2025 bis Freitag, den 21.02.2025 um 15.00 Uhr, durchgeführt werden.
Bekanntmachungen
Gemeinsame Bekanntmachung der Städte Haren (Ems) und Meppen sowie der Gemeinde Twist über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025.
Ergebnisse der Bundestagswahl 2025
Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 finden Sie am Wahlabend hier.
Für Fragen rund um die Wahlen steht Ihnen im Rathaus Herr Kai Völlering unter der Tel.-Nr. 05936 / 9330-13 oder unter wahlen@twist-emsland.de gern zur Verfügung.