Kommunalwahlen 2026
Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr die Gemeinde- und Kreiswahlen (allgemeine Neuwahlen) statt. In Twist wird der Rat der Gemeinde neu gewählt.
Grundzüge des Kommunalwahlsystems finden Sie hier.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind nach dem niedersächsischen Kommunalwahlsystem, Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag
1. mindestens 16 Jahre alt sind,
2. seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben,
3. nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
4. in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Hinweise zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen
Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie hier.
Wahlhelfer
Auch von der Gemeinde Twist werden immer wieder Walhelfer für alle Wahllokale gesucht. Sollte Interesse an dieser Tätigkeit bestehen, setzt Sie sich mit Wahlamt der Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, 49767 Twist, Tel.: 05936/9330-13 oder wahlen@twist-emsland.de in Verbindung.
Die Freiwilligen benötigen keine besonderen Vorkenntnisse, es kann sich grundsätzlich jeder wahlberechtigte Bürger für das Wahlehrenamt berufen lassen.
Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Wahlbenachrichtigungskarte
Ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten Sie rechtzeitig vor der Wahl an Ihre Meldeadresse, spätestens am 23.08.2026.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Kommen Sie dazu einfach mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass in das Ihnen zugewiesene Wahllokal. Ob Sie im Wählerverzeichnis stehen, können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Twist erfragen.
Briefwahl
Sollten Sie am Tag der Wahl verhindert sein, Ihre Stimme persönlich abzugeben, können Sie per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Den Wahlschein für die Briefwahl müssen Sie beantragen.
Dies kann entweder online, schriftlich durch Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte bzw. einen schriftlichen Antrag oder persönlich im Bürgerbüro zu den geltenden Öffnungszeiten erfolgen.
Holt die wahlberechtigte Person den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde Twist ab, wird ihr Gelegenheit gegeben, die Briefwahl vor Ort auszuüben.
Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, sodass Sie Ihr Wahlrecht auch ausüben können und beachten Sie dabei auch die Zeit der Postwege.
Bei der persönlichen Beantragung des Wahlscheins sowie der Abholung der Briefwahlunterlagen ist mit Wartezeiten zu rechnen. Aufgrund des parallel stattfindenden Publikumsverkehrs im Bürgerbüro wird darum gebeten, entsprechend ausreichend Zeit für die Beantragung und Abholung einzuplanen.
Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung der Namen und Dienstanschriften der Wahlleitung gemäß § 7 Abs. 1 NKWO
Bekanntmachung Zusammensetzung Wahlausschuss
1. Änderungsbekanntmachung zur Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses
Bekanntmachung zur 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Für Fragen rund um die Wahlen steht Ihnen im Rathaus Herr Kai Völlering unter der Tel.-Nr. 05936 / 9330-13 oder unter wahlen@twist-emsland.de gern zur Verfügung.