Gemeinde Twist - Bürgerservice und Politik

Bezeichnung:
Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Welche Gebühren fallen an?

Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr: EUR 37,50

Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: EUR 59,50

Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr: EUR 70,00

Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: EUR 92,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

Geltungsdauer: 10 Jahre

für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Geltungsdauer: 6 Jahre

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Was erledige ich wo?

Auf dieser Seite werden Inhalte eines niedersachsenweiten Systems eingebunden. Manche Browsereinstellungen/Popup-Blocker stellen diese Seiten nicht korrekt dar. Bestätigen Sie in diesem Fall bitte den Sicherheitshinweis Ihres Browsers oder folgen Sie diesem Link, um die Abfrage in einem neuen Fenster zu öffnen.