Leistungsbeschreibung
Die Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk VVaG gewährt Beschäftigten des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes Beihilfen zur Rente aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.
Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Steinmetz- und Steinbildhauergewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk.
Rechtsgrundlage
- § 1b, Abs. 3 und 4 Betriebsaltersversorgungs-Gesetz (BetrAVG)
- Tarifverträge des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes
Was erledige ich wo?
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