Gemeinde Twist - Bürgerservice und Politik

Bezeichnung:
Ausübung des Berufs als Patentanwältin/Patentanwalt im öffentlichen Dienst
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Patentanwältinnen/-anwälte,

  • die als Richter oder Beamte verwendet werden, ohne auf Lebenszeit ernannt zu sein,
  • die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden oder
  • die vorübergehend als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind,

dürfen ihren Beruf als Patentanwältin/-anwalt nicht ausüben, es sei denn, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Siehe auch (LOV, LOVD):

Was erledige ich wo?

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