Was erledige ich wo?

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Bezeichnung:
Auslandsaufenthalt der Künstlersozialkasse melden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In der deutschen Sozialversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Ihren Wohn- und Tätigkeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.

Wenn Sie Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegen, muss die Künstlersozialkasse Ihre Versicherung überprüfen.

Damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist und Sie gegebenenfalls zusätzliche Auslandsversicherungen abschließen können, sollten Sie diese Frage möglichst vor Ihrem Umzug, Ihrem Reiseantritt oder Ihrer Auslandstätigkeit klären.

Teaser

Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.

Verfahrensablauf

Sie können die Künstlersozialkasse über Ihren Auslandaufenthalt online oder per Post informieren.

Online-Mitteilung: 

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 20 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie Ihr Anliegen aus.
  • Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen.
  • Anschließend machen Sie die Angaben zu Ihrem Auslandsaufenthalt und laden die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen hoch.

Mitteilung per Post:

  • Füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Drucken Sie das ausgefüllte PDF-Formular aus.
  • Unterschreiben Sie das PDF-Formular und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen im PDF-Formular.
  • Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.

Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben und informiert Sie per Post, ob und gegebenenfalls wie sich Ihr Versicherungsstatus ändert.

Sofern Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse ebenfalls per Post mit Ihnen in Verbindung.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie eine Aufforderung erhalten, Ihren Auslandsaufenthalt auch noch bei anderen Stellen zu melden, erledigen Sie dies bitte unverzüglich.

Voraussetzungen

Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt und beabsichtigen, Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland zu verlegen oder halten sich bereits im Ausland auf.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Online-Antrag oder PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt"
  • Nachweis zu Ihrem Auslandsaufenthalt, je nach Art Ihres Auslandsaufenthaltes beispielsweise:
    • Vertragsunterlagen
    • Reiseunterlagen wie Flugtickets oder Ähnliches
    • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
    • Entscheidung zu Ihrem Versicherungsstatus von
      • Ihrer Krankenkasse oder
      • der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    Nicht alle Auslandsaufenthalte haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn ein Auslandsaufenthalt mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

22.07.2023