Gemeinde Twist - Bürgerservice und Politik

Bezeichnung:
Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gemäß § 27 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) an dem Ort ihrer Zulassung eine Kanzlei einrichten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Siehe auch (LOV, LOVD):

Was erledige ich wo?

Auf dieser Seite werden Inhalte eines niedersachsenweiten Systems eingebunden. Manche Browsereinstellungen/Popup-Blocker stellen diese Seiten nicht korrekt dar. Bestätigen Sie in diesem Fall bitte den Sicherheitshinweis Ihres Browsers oder folgen Sie diesem Link, um die Abfrage in einem neuen Fenster zu öffnen.