Gemeinde Twist - Bürgerservice und Politik

Bezeichnung:
Registrierung im Webportal goAML
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Angehörige oder Angehöriger bestimmter Personengruppen im Finanz- und Nichtfinanzsektor sind Sie verpflichtet, eine elektronische Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion (GZD) abzugeben, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
  • Agenten
  • Versicherungsinstitute

Für die Abgabe der Meldung müssen Sie sich vorher beim Webportal goAML (AML: Anti Money Laundering) registrieren.

Teaser

Wenn Sie als verpflichtete Person Anhaltspunkte für Geldwäsche und / oder Terrorismusfinanzierung elektronisch melden wollen, müssen Sie sich im Webportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.

Verfahrensablauf

Bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben können, müssen Sie sich einmalig im Webportal goAML registrieren. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Webportal goAML auf.
  • Klicken Sie auf "Registrieren". 
    • Bei einer neuen Registrierung als hauptverantwortliche Person wählen Sie bitte immer „Registrieren als Verpflichteter oder meldende Behörde“ aus. 
    • Wenn Sie sich als Nebennutzerin oder Nebennutzer für eine bereits registrierte Organisation im Webportal einloggen wollen, wählen Sie "Registrieren als bereits registrierte Organisation". Beachten Sie in diesem Fall, dass Sie eine E-Mail-Adresse nur einmal verwenden können.
  • Sie melden sich in jedem Fall immer als Organisation in goAML an, unabhängig davon, ob Sie eine natürliche oder juristische Person sind. Geben Sie die Daten der hauptverantwortlichen beziehungsweise nebenverantwortlichen Person ein.
  • Folgen Sie den weiteren Schritten im Formular und laden Sie ein notwendiges Verifizierungsdokument hoch. Nach erfolgreicher Registrierung wird die Kopie des übermittelten Dokuments unverzüglich durch die FIU vernichtet.
  • Senden Sie das Formular ab.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über den Versand per E-Mail
  • Die FIU prüft Ihre Registrierung und schaltet Ihren Zugang frei.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die Freischaltung und weitere Informationen zum Webportal goAML und zum Thema Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung per E-Mail.

Jetzt können Sie sich im Webportal goAML anmelden und eine Verdachtsmeldung abgeben.

Voraussetzungen

Sie haben einen Verdacht auf Geldwäsche und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

  • Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
  • Agenten und E-Geld-Agenten
  • selbstständige Gewerbetreibende, die im Namen eines Zahlungsdienstleisters Zahlungsdienste ausführen oder E-Geld eines Kreditinstituts vertreiben oder rücktauschen
  • andere Finanzunternehmen, deren Haupttätigkeit zum Beispiel Geldmaklergeschäfte sind
  • Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen oder Versicherungsvermittler, soweit sie jeweils Lebensversicherungstätigkeiten, Unfallversicherungen oder Darlehen anbieten oder vermitteln
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • Freiberuflich tätige Personen  aus dem rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Bereich, soweit sie für ihren Mandantinnen und Mandanten an der Planung oder Durchführung von Geschäften, zum Beispiel der Verwaltung von Vermögenswerten, mitwirken oder im Namen und auf Rechnung der Mandantschaft Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführen (zum Beispiel: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Rechtsbeistände, Lohnsteuerhilfevereine)
  • Dienstleistende Personen für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänderinnen oder Treuhänder, die nicht den vorgenannten Berufen angehören, wenn sie für Dritte Dienstleistungen erbringen, zum Beispiel die Gründung einer juristischen Person oder Personengesellschaft
  • Immobilienmaklerinnen und Immobilienmarkler
  • Personen aus den Bereichen Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen
  • mit Gütern handelnde Personen 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Identifizierung durch Personalausweis- oder Reisepasskopie:

Wichtig ist, dass die Angaben über Gültigkeit des Dokuments sowie Ausweisnummer, Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit ersichtlich sind. Die Angabe der Privatanschrift wird nicht gefordert. 

Identifizierung durch alternative Dokumente:

Juristische Person beziehungsweise Personengesellschaft:

  • das zur Vertretung berechtigte Organ (zum Beispiel ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft) kann der FIU Ihre Identität schriftlich bestätigen

Natürliche Person: 

  • Registrierungsantrag (über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (FMS)) mit durch zuständige Bundes,- Landes- oder Kommunalbehörde beglaubigter Unterschrift

Sonstige Registrierungsdokumente:

Verpflichtete mit Geldwäschebeauftragten:

  • Bestellungsurkunde dem Registrierungsantrag 
  • Gewerbeanmeldung

Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten:

  • Formular 033571 "Anlage zum Antrag auf Registrierung für das IT-Verfahren goAML; Beauftragung - FIU -"
  • Gewerbeanmeldung

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen sich registrieren, bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben.

Anträge / Formulare

Formulare: ja

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Onlineverfahren möglich: ja

Rechtsbehelf

Es werden keine anfechtbaren Verwaltungsakte erstellt und bekanntgegeben.

Bei der Registrierung in goAML handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Realakt. Rechtsbehelfe gegen die Registrierung sind nicht vorgesehen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:     
Alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen sich spätestens ab dem 01. Januar 2024 bei der FIU registrieren. Diese Pflicht kann auch schon früher gelten, wenn der neue Informationsverbund der FIU vor dem 01. Januar 2024 in Betrieb genommen wird. Die Inbetriebnahme wird durch das BMF im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.   
 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

04.02.2022

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