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Bezeichnung:
Fachbetriebseigenschaft bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Betriebe, die die in § 45 Absatz 1 der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) genannten Tätigkeiten an den dort genannten Anlagen und Anlagenteilen ausführen, bedürfen der Zertifizierung als Fachbetrieb.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Fachlich freigegeben am
16.01.2019
Siehe auch (LOV, LOVD):