Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Die Qualitätskontrolle wird durch bei der zuständigen Stelle registrierte Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sogenannte Prüfer für Qualitätskontrolle, durchgeführt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Druckformulare / Merkblätter
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist in schriftlicher Form an die zuständige Stelle zu richten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
§ 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr