Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Teaser
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus
dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
Dies ist der F
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Urheber
nicht angegeben