Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Wer auf einem Binnenschiff, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, gemeldet ist, dieses verlässt und keinen neuen Wohnsitz im Inland begründet, hat sich bei der zuständigen Stelle abzumelden.
Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes nach Beendigung des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses abmelden.
Teaser
Wer auf einem Binnenschiff, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik
Deutschland eingetragen ist, gemeldet ist, dieses verlässt und keinen neuen
Wohnsitz im I
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Heimatort des Schiffes bzw. Sitz der Reederin oder des Reeders ist.
Eine Meldung durch die Schiffsbesatzung kann auch bei einer beliebigen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Stelle erfolgen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss umgehend nach Beendigung der Tätigung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Urheber
nicht angegeben