Schlagenhauf, Anja

Fachbereich Allgemeine Verwaltung
- Liegenschaftskataster -

Gemeinde Twist
Flensbergstraße 7
49767 Twist

Tel.: 05936 9330-14
E-Mail: schlagenhauf@twist-emsland.de

Zimmer 18

Gemeinde Twist - Erläuterungen zum Baulückenkataster - Bauen - Wohnen und Leben

Erläuterungen zum Baulückenkataster

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise zum Baulückenkataster der Gemeinde Twist.

Was ist ein Baulückenkataster?

Das Baulückenkataster der Gemeinde Twist enthält Grundstücke, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort bzw. in absehbarer Zeit bebaubar sein könnten. Als Baulücken werden unbebaute Grundstücke bzw. Grundstücksteile erfasst, die auf Grund bestehender Bebauungspläne oder Satzungen mit Wohngebäuden bebaut werden können. Die Größe und der Zuschnitt des Grundstückes müssen dabei eine sinnvolle Bebaubarkeit zulassen.
Das Baulückenkataster wird auf Basis eines Kartenservers auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Abrufbar sind Auskünfte zu den Straßennamen, Flur und Flurstücksnummern, Grundstücksgrößen, Angaben zum Planungsrecht und ob es sich um ein privates oder gemeindliches Grundstück handelt.
Aus dem Baulückenkataster lässt sich jedoch nicht ablesen, ob die jeweilige Grundstückseigentümerin/ der jeweilige Grundstückseigentümer das im Baulückenkataster gekennzeichnete Grundstück verkaufen will. Diese Verkaufsbereitschaft ist vom jeweiligen Kaufwilligen bei der Grundstückseigentümerin/ dem Grundstückseigentümer eigeninitiativ abzufragen.

Warum wird ein Baulückenkataster erstellt?

Den Gemeinden wurde mit dem § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit eröffnet, durch die Erfassung von Baulücken in einem Kataster die vorhandenen Potenziale für Wohnbauflächen aufzuzeigen und möglicherweise zu nutzen.
Der Grundsatz des sparsamen Umganges mit Grund und Boden verpflichtet die Gemeinden, bei der Ausweisung von Bauflächen vorrangig vor einer Inanspruchnahme des Außenbereiches eine Innenentwicklung zu betreiben. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Aktivierung von Brachflächen, Gebäudeleerstand oder eben Baulücken.
Die Ausnutzung von Baulücken hat erhebliche Vorteile gegenüber einer Neuerschließung von Bauflächen. Baulücken können in der Regel ohne oder mit sehr geringem Erschließungsaufwand bebaut werden. Sowohl der Bauherr als auch die Gemeinde und letztlich der Steuerzahler können somit von Grunderwerbs-, Planungs- und vor allem Infrastrukturkosten entlastet werden.
Baulücken liegen darüber hinaus häufig in integrierten Lagen oder alten Baugebieten mit Nähe zu den öffentlichen Einrichtungen wie Schule, Kindergarten, Kirche und ggf. Einkaufsmöglichkeiten. Auch für den Bauherrn bietet die Bebauung von Baulücken somit Vorteile. Gewachsene Baugebiete bleiben durch den Zuzug neuer Familien (gilt auch für den Zuzug in Bestandsgebäude) attraktiv.
Durch die Ausnutzung von Baulücken kann die Ausweisung neuer Baugebiete möglicherweise reduziert werden.
In der Gemeinde Twist ist in Folge des demografischen Wandels mit einer bestenfalls stagnierenden Einwohnerentwicklung und einem höheren Anteil älterer Personen zu rechnen. Dabei wird die Zahl der Personen im Familiengründungsalter stark abnehmen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich auch für Grundstückseigentümer die Frage, ob ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt möglicherweise lohnenswert ist. Nähere Informationen zum Hintergrund „demografischer Wandel“ und seine Auswirkungen auf die Gemeinde Twist erhalten Sie beispielsweise unter www.wegweiser-kommune.de (Portal der Bertelsmann Stiftung)

An wen richtet sich das Baulandkataster?

Das Baulückenkataster soll als Service für alle Interessierten dienen.
Dazu gehören Eigentümer bebaubarer Flächen, aber auch potentielle Bauinteressenten, Architekten, Immobilienmakler usw. Es soll die Suche nach geeigneten bebaubaren Grundstücken erleichtern.

Schutz der Eigentümerdaten

Im Baulückenkataster werden keine Angaben zum Namen und zur Adresse der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers gemacht. Es ist lediglich vermerkt, ob die Baulücke eine private oder eine gemeindlich Fläche ist. Ist eine bauwillige Person am Kauf einer privaten Fläche interessiert, so muss diese eigeninitiativ die Eigentümerin bzw. den Eigentümer des fraglichen Grundstücks ermitteln.
Bei gemeindlichen Grundstücken wenden sich Interessierte an den Fachbereich Gemeindeentwicklung, Fachgebiet Bauen und Wohnen, Telefon 05936/ 9330-41.
Ausnahmsweise wird die Gemeinde – auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümer hin – Kontaktdaten an Kaufinteressenten weitergeben, sofern der Grundstückseigentümer dieses wünscht, z. B. weil er an einem Verkauf seines Grundstückes interessiert ist.
Die Gemeinde wird dabei ausdrücklich nicht als Makler tätig. Sie wird lediglich auf die genannten Grundstücke hinweisen und Eigentümerdaten im gewünschten Umfang herausgeben. Dies geschieht nur, sofern der Eigentümer seinen Wunsch gegenüber der Gemeinde ausdrücklich erklärt (Ansprechpartner: siehe unten)

Aktualisierung/Haftung

Das Baulückenkataster der Gemeinde Twist wird regelmäßig aktualisiert. Trotzdem kann von Seiten der Gemeinde Twist nicht ausgeschlossen werden, dass Grundstücke bzw. Flächen zwischenzeitlich bebaut sind.
Für die im Baulandkataster der Gemeinde Twist veröffentlichten Daten wird von Seiten der Gemeinde Twist keine Gewährleistung für deren Richtigkeit übernommen. Auch wird von Seiten der Gemeinde Twist keine Haftung dafür übernommen, dass die im Baulückenkataster veröffentlichten Grundstücke bzw. Flächen bebaubar sind. Die Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks bzw. der jeweiligen Fläche ist im Einzelfall im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages durch den Landkreis Emsland als Baugenehmigungsbehörde prüfen zu lassen.

Widerspruchsrecht

Die Absicht zur Veröffentlichung des Baulückenkatasters der Gemeinde Twist wurde gemäß § 200 Absatz 3 BauGB durch Bekanntmachung im Amtlichen Teil der Meppener Tagespost am 25.09.2013 ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich erfolgten eine Bekanntmachung im „Twister Blättken“ (Ausgabe Oktober 2013) und entsprechende Hinweise auf der Homepage der Gemeinde.
Grundstückseigentümerinnen bzw. -eigentümer, die eine Veröffentlichung Ihrer Grundstücke oder Flächen im Baulückenkataster nicht wünschen, können gegen die Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Widersprüche können auch nach der Veröffentlichung noch eingelegt werden. Der Widerspruch ist zu richten an die Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, 49767 Twist.
Zu allgemeinen Fragen rund um das Baulückenkataster steht Ihnen der Fachbereich Gemeindeentwicklung gern zur Verfügung. Dort können Sie sich bei Bedarf auch vor Einlegung eines Widerspruches beraten lassen oder mitteilen, falls Sie die Weitergabe von Kontaktdaten an interessierte Grundstückskäufer wünschen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: