Bauleitplanung der Gemeinde Twist
40. Änderung des Flächennutzungsplanes;
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Twist hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Anlass der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Schöninghsdorf. Die Planung dient der bedarfsgerechten Wohnraumversorgung und unterstützt die nachhaltige Entwicklung des Ortsteils. Mit der Flächennutzungsplanänderung werden die Voraussetzungen für eine langfristig geordnete städtebauliche Wohnbauflächenentwicklung im Ortsteil Schöninghsdorf geschaffen.

 

Für die frühzeitige der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden folgende Unterlagen zusammengestellt:

-          40. Änderung des Flächennutzungsplanes, Planzeichnung

-          40. Änderung des Flächennutzungsplanes, Grundzüge der Planung

-          40. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bekanntmachung

-          40. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kartenausschnitt

Die o. g. Unterlagen können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gemeinde Twist unter www.twist-emsland.de/beteiligungen sowie über das Landesportal Niedersachsen unter https://www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen im o.g. Zeitraum zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, Fachbereich Bau und Planung, Zimmer 18, 49767 Twist, aus. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr), nach Abstimmung aber auch zu anderen Zeiten, möglich. Eine Terminabsprache (E-Mail: terminvereinbarung@twist-emsland.de) wird generell empfohlen.

 

Während der Zeit vom 14.08.2026 bis einschließlich den 15. September können Stellungnahmen elektronisch (per E-Mail bauleit-planung@twist-emsland.de) oder auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB. Ihre abgegebene Stellungnahme wird im Rahmen der Abwägung dem Rat der Gemeinde Twist vorgelegt. Die Daten werden gespeichert, solange dies für das Verfahren und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Ausführliche Informationen nach Art. 13 DSGVO zu Ihren Rechten und unserem Datenschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Homepage.

 

Abgrenzung der

40. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Grundlage des Übersichtsplanes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Vermessungs- und Katasterverwaltung – unmaßstäblich