Schulen in Twist

Fünf Grundschulen und eine Oberschule ermöglichen wohnortnahen (Ganztags-) Unterricht von der 1. bis zur 10. Klasse.

Kinderbetreuung vom 1. bis 6. Lebensjahr

In Twist gibt es eine Reihe an Angeboten zur Ganztagsbetreuung für Kinder vom 1. bis 6. Lebensjahr.

Ein schönes Fleckchen Heimat

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Baugrundstück in der Gemeinde Twist.

Bruukdoom in froher Tieden

Plattdeutsch, Volkstanzgruppen, die Twister Spinnstube und Schützenfest - das ist Brauchtum aufm Twist.

Gemeinde Twist - Beteiligungen - Wohnen und Leben

Beteiligungen

Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei verschiedenen Planungen beteiligt die Gemeinde die Öffentlichkeit. Die Beteiligung kann gesetzlich vorgeschrieben sein oder freiwillig durchgeführt werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

37. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinde-, Schul- und Sportzentrum“

Die Gemeinde Twist beabsichtigt, ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel mit der Zweckbestimmung „Vollsortimenter“, Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Schule und Sport und ein Sondergebiet Schießsport und Festplatz auszuweisen und dadurch die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Geltungsbereich zu schaffen. Zu diesem Zweck sollen der Flächennutzungsplan geändert (37. Änderung) und die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinde-, Schul- und Sportzentrum“ aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich des Plangebietes erstreckt sich auf etwa 21 ha und liegt westlich der „Flensbergstraße“ und südlich der Landesstraße L47 mit der Straßenbezeichnung „Alt-Rühlertwist“.

Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Geltungsbereich der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes und 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinde-, Schul- und Sportzentrum“.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB können die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung bis zum 25. November 2023 im Rathaus der Gemeinde Twist, Fachbereich Bau und Planung, Flensbergstraße 7, 49767 Twist, eingesehen werden.

 

35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet Albers-Wilken-Straße“

Die Gemeinde Twist beabsichtigt, die bauliche Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes planungsrechtlich zu sichern und Möglichkeiten zur ortsteilweisen Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen. Zu diesem Zweck sollen der Flächennutzungsplan geändert (35. Änderung) und der Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet Albers-Wilken-Straße“ aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich des Plangebietes erstreckt sich auf etwa 9,67 ha und befindet sich südwestlich des Ortsteils Hebelermeer südlich der Straße „Hebelermeer“ und westlich der „Albers-Wilken-Straße“ im ländlich geprägten Gemeindegebiet.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Twist hat in seiner Sitzung am 31.08.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet Albers-Wilken-Straße“ beschlossen.

 

Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Folgende Planunterlagen werden in der Zeit vom 14. September 2023 bis 17. Oktober 2023 veröffentlicht:

 

35. Änderung des Flächennutzungsplanes

Planzeichnung (Entwurf)

Begründung mit Umweltbericht (Entwurf)

 

Anlagen zur Begründung:

 

 

Bebauungsplan Nr. 92 „Gewerbegebiet Albers-Wilken-Straße“

Planzeichnung (Entwurf)

Begründung mit Umweltbericht (Entwurf)

 

Anlagen zur Begründung:

 

 

Darüber hinaus liegen die Unterlagen im o.g. Zeitraum zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, Fachbereich Bau und Planung, Zimmer 18, 49767 Twist, aus.

 

Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr), nach Abstimmung aber auch zu anderen Zeiten, möglich. Eine Terminabsprache (E-Mail: terminvereinbarung@twist-emsland.de) wird generell empfohlen.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (per E-Mail bauleitplanung@twist-emsland.de) oder auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.