Beteiligungen

Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei verschiedenen Planungen beteiligt die Gemeinde die Öffentlichkeit. Die Beteiligung kann gesetzlich vorgeschrieben sein oder freiwillig durchgeführt werden.

 

35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet Albers-Wilken-Straße“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeinde Twist beabsichtigt, die bauliche Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes planungsrechtlich zu sichern und Möglichkeiten zur ortsteilweisen Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen. Zu diesem Zweck sollen der Flächennutzungsplan geändert (35. Änderung) und der Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet Albers-Wilken-Straße“ aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich des Plangebietes erstreckt sich auf etwa 9,67 ha und befindet sich südwestlich des Ortsteils Hebelermeer südlich der Straße „Hebelermeer“ und westlich der „Albers-Wilken-Straße“ im ländlich geprägten Gemeindegebiet.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Twist hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 die Aufstellung der o.g. Bauleitpläne beschlossen. Die entsprechende Bekanntmachung steht zum Download bereit.

Bekanntmachung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Einzelheiten zu den Planungen entnehmen Sie bitte den Vorentwürfen der v.g. Bauleitpläne nebst Begründungen. Die Unterlagen stehen zum Download bereit:

Vorentwurf_Begründung_35.FNPÄ
Vorentwurf_Planzeichnung_35.FNPÄ
Vorentwurf_Begründung_B-Plan Nr. 92
Vorentwurf_Planzeichnung_B-Plan Nr. 92

Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB können die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung bis zum 14. November 2022 im Rathaus der Gemeinde Twist, Fachbereich Bau und Planung, Flensbergstraße 7, 49767 Twist, während der Dienststunden, montags bis freitags von 8.30 – 12.30 Uhr,
montags bis mittwochs 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr eingesehen werden. Es besteht Gelegenheit, sich über die Planungsabsichten zu informieren. Ebenso können Anregungen vorgebracht werden.

Für die Einsichtnahme wird eine vorherige Terminvereinbarung, telefonisch unter 05936 / 9330-0 oder per E-Mail terminvereinbarung@twist-emsland.de, empfohlen.