Beteiligungen

Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei verschiedenen Planungen beteiligt die Gemeinde die Öffentlichkeit. Die Beteiligung kann gesetzlich vorgeschrieben sein oder freiwillig durchgeführt werden.

Bauleitplanung der Gemeinde Twist
37. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinde-, Schul- und Sportzentrum“;
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeinde Twist beabsichtigt, ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmittel-Einzelhandel“, Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Schule“, „Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“, „Kulturelle Zwecke“, „Sportliche Zwecke“ „Festplatz“ und „Hallenbad“, Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung „Stadion“, sowie ein Mischgebiet auszuweisen und dadurch die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Geltungsbereich zu schaffen. Zu diesem Zweck sollen der Flächennutzungsplan geändert (37. Änderung) und die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinde-, Schul- und Sportzentrum“ aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Plangebietes erstreckt sich auf etwa 21 ha und liegt westlich der „Flensbergstraße“ und südlich der Landesstraße L47 mit der Straßenbezeichnung „Alt-Rühlertwist“.

Abgrenzung der

37. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der

15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 – „Gemeinde-, Schul- und Sportzentrum“

 

Grundlage des Übersichtsplanes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Vermessungs- und Katasterverwaltung – unmaßstäblich

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Twist hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf 37. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinde-, Schul- und Sportzentrum“ beschlossen.

Die Planentwürfe, bestehend aus Planzeichnung, Begründung einschließlich Umweltbericht

sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in

der Zeit vom

 

 

17. März 2025 bis 17. April 2025

 

im Internet veröffentlicht. Die Planunterlagen einschließlich dieser Bekanntmachung stehen auf der Internetseite der Gemeinde Twist unter https://www.twist-emsland.de/beteiligungen zur Einsichtnahme bereit. Die veröffentlichten Unterlagen sind ebenfalls über das Landespor-tal https://uvp.niedersachsen.de zugänglich.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen im o.g. Zeitraum zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, Fachbereich Bau und Planung, Zimmer 18, 49767 Twist, aus. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr), nach Abstimmung aber auch zu anderen Zeiten, möglich. Eine Terminabsprache (E-Mail: terminvereinbarung@twist-emsland.de) wird generell empfohlen.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (per E-Mail bauleitplanung@twist-emsland.de) oder auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.