Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeinde Twist beabsichtigt, ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmittel-Einzelhandel“, Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Schule“, „Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“, „Kulturelle Zwecke“, „Sportliche Zwecke“ „Festplatz“ und „Hallenbad“, Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung „Stadion“, sowie ein Mischgebiet auszuweisen und dadurch die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Geltungsbereich zu schaffen. Zu diesem Zweck sollen der Flächennutzungsplan geändert (37. Änderung) und die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinde-, Schul- und Sportzentrum“ aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Plangebietes erstreckt sich auf etwa 21 ha und liegt westlich der „Flensbergstraße“ und südlich der Landesstraße L47 mit der Straßenbezeichnung „Alt-Rühlertwist“.
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Die Planunterlagen dieser Bekanntmachung finden Sie hier.