29. Änderung des Flächennutzungsplanes; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeinde Twist beabsichtigt, im Geltungsbereich dieses Bauleitplanverfahrens ein Gewerbegebiet festzusetzen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung zu schaffen. Ziel und Zweck des Bauleitplanverfahrens ist die Bereitstellung von Gewerbeflächen einschließlich der hierfür erforderlichen Verkehrsinfrastruktur. Der Geltungsbereich des Plangebietes erstreckt sich auf etwa 21,8 ha und liegt südlich der Landesstraße L 47 (Alt-Rühlertwist), westlich der „J.-D.-Lauenstein-Straße“ sowie nördlich der Dieselstraße.

Abgrenzung
29. Änderung des Flächennutzungsplanes

Grundlage des Übersichtsplanes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Vermessungs- und Katasterverwaltung – unmaßstäblich

 

 

 

Für die frühzeitige der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden folgende Unterlagen zusammengestellt:

 

 

Die o.g. Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Twist unter www.twist-emsland.de/beteiligungen eingesehen werden.

Vom 26.02.2026 bis einschließlich den 31.03.2026 können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail bauleitplanung@twist-emsland.de) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden.

Darüber hinaus kann in dem Zeitraum eine Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, Zimmer 1.34, 49767 Twist während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr) erfolgen. Für die Einsichtnahme wird um eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Fachbereich Bau und Planung, Tel. 05936 / 9330-64 oder per E-Mail terminvereinbarung@twist-emsland.de, gebeten. Es besteht Gelegenheit, sich über die Planungsabsichten zu informieren und Anregungen vorzubringen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB. Ihre abgegebene Stellungnahme wird im Rahmen der Abwägung dem Rat der Gemeinde Twist vorgelegt. Die Daten werden gespeichert, solange dies für das Verfahren und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

Ausführliche Informationen nach Art. 13 DSGVO zu Ihren Rechten und unserem Datenschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Homepage.