Bauleitplanung der Gemeinde Twist
38. Änderung des Flächennutzungsplanes;
Bekanntmachung der Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Twist hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bisherigen Nutzungen des Reiterdorfes Niers zu schaffen. Es sollen gesundheitliche Nutzungen, neue Ferienhäuser sowie eine Photovoltaikfreiflächenanlage zur überwiegenden Versorgung des Eigenbetriebes integriert werden. Die betroffenen Flächen zur Änderung des Flächennutzungsplanes sind im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt und befinden sich im Ortsteil Neuringe südlich der niederländischen Grenze.
Abgrenzung
38. Änderung des Flächennutzungsplanes

Grundlage des Übersichtsplanes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung – unmaßstäblich

Für die frühzeitige der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden folgende Unterlagen zusammengestellt:
- Vorentwurf Planzeichnung zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Vorentwurf Begründung zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Schalltechnischer Bericht Nr. LL17824.1/01 vom 25.01.2023 (durchgeführt von dem ehemaligen Büro Zech Ingenieurgesellschaft mbH (heute TÜV SÜD Industrie Service GmbH))
- Schalltechnischer Bericht Nr. LL1396.2/01 vom 04.06.2003 (durchgeführt von dem ehemaligen Büro Zech Ingenieurgesellschaft mbH (heute TÜV SÜD Industrie Service GmbH))
- Schalltechnischer Bericht Nr. LL1396.1/01 vom 11.12.2002 (durchgeführt von dem ehemaligen Büro Zech Ingenieurgesellschaft mbH (heute TÜV SÜD Industrie Service GmbH))
Die o.g. Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Twist unter www.twist-emsland.de/beteiligungen eingesehen werden.
Vom 20.04.2026 bis einschließlich den 22.05.2026 können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail bauleitplanung@twist-emsland.de) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden.
Darüber hinaus kann in dem Zeitraum eine Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, Zimmer 1.34, 49767 Twist während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr) erfolgen. Für die Einsichtnahme wird um eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Fachbereich Bau und Planung, Tel. 05936 / 9330-64 oder per E-Mail terminvereinbarung@twist-emsland.de, gebeten. Es besteht Gelegenheit, sich über die Planungsabsichten zu informieren und Anregungen vorzubringen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB. Ihre abgegebene Stellungnahme wird im Rahmen der Abwägung dem Rat der Gemeinde Twist vorgelegt. Die Daten werden gespeichert, solange dies für das Verfahren und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
Ausführliche Informationen nach Art. 13 DSGVO zu Ihren Rechten und unserem Datenschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Homepage.




