Bauleitplanung der Gemeinde Twist
Bebauungsplan Nr. 94 „SO Reiterdorf Niers“;
Bekanntmachung der Neuaufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Twist hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Reiterdorf Niers“ beschlossen. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes sollen neben der planungsrechtlichen Absicherung der Reit- und Mehrzweckhalle als zukünftige Eventlocation ebenfalls die Voraussetzungen für die Erweiterung der bisherigen Nutzungen geschaffen werden. Innerhalb des unten dargestellten Plangebietes sollen gesundheitliche Nutzungen, neue Ferienhäuser sowie eine Photovoltaikfreiflächenanlage zur überwiegenden Versorgung des Eigenbetriebes integriert werden. Das derzeit überplante Gebiet umfasst 11,3 ha und befindet sich im Ortsteil Neuringe südlich der niederländischen Grenze.
Abgrenzung
Bebauungsplan Nr. 94 „SO Reiterdorf Niers“

Grundlage des Übersichtsplanes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung – unmaßstäblich

Für die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie für die Öffentlichkeit wurden folgende Unterlagen zusammengestellt:
- Vorentwurf Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 94 „SO Reiterdorf Niers“
- Vorentwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 94 „SO Reiterdorf Niers“
- Schalltechnischer Bericht Nr. LL17824.1/01 vom 25.01.2023 (durchgeführt von dem ehemaligen Büro Zech Ingenieurgesellschaft mbH (heute TÜV SÜD Industrie Service GmbH))
- Schalltechnischer Bericht Nr. LL1396.2/01 vom 04.06.2003 (durchgeführt von dem ehemaligen Büro Zech Ingenieurgesellschaft mbH (heute TÜV SÜD Industrie Service GmbH))
- Schalltechnischer Bericht Nr. LL1396.1/01 vom 11.12.2002 (durchgeführt von dem ehemaligen Büro Zech Ingenieurgesellschaft mbH (heute TÜV SÜD Industrie Service GmbH))
Die o.g. Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Twist unter www.twist-emsland.de/beteiligungen eingesehen werden.
Vom 20.04.2026 bis einschließlich den 22.05.2026 können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail bauleitplanung@twist-emsland.de) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden.
Darüber hinaus kann in dem Zeitraum eine Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, Zimmer 1.34, 49767 Twist während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr) erfolgen. Für die Einsichtnahme wird um eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Fachbereich Bau und Planung, Tel. 05936 / 9330-64 oder per E-Mail terminvereinbarung@twist-emsland.de, gebeten. Es besteht Gelegenheit, sich über die Planungsabsichten zu informieren und Anregungen vorzubringen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB. Ihre abgegebene Stellungnahme wird im Rahmen der Abwägung dem Rat der Gemeinde Twist vorgelegt. Die Daten werden gespeichert, solange dies für das Verfahren und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
Ausführliche Informationen nach Art. 13 DSGVO zu Ihren Rechten und unserem Datenschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Homepage.




